Sachkunde-Kurs
nach § 7 WaffG, §§ 1-3 AWaffV
Die Sachkundekurse sind staatlich anerkannt vom Landratsamt Neu-Ulm vom 11.04.2018, Az.: 45-1351. Die Kurs-Teilnahmebescheinigung ist bundesweit gültig.
Der Sachkunde-Kurs findet in der Regel immer an einem Wochenende statt.
Zeiten
Freitag von 18 - 22 Uhr
Samstag von 09 - 17 Uhr
Sonntag von 09 - 14 Uhr
von 14 - 17 Uhr (Prüfung)
Nach dem Kurs schließt sich unmittelbar die schriftliche und, falls erforderlich, die mündliche Prüfung an.
Teilnahmebetrag
Für den Kurs wird ein Betrag in Höhe von 100 € pro Teilnehmer erhoben.
EIn Kurs wird ab 10 angemeldeten Teilnehmern durchgeführt.